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   BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15   

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https://dejure.org/2015,39059
BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15 (https://dejure.org/2015,39059)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 StR 576/15 (https://dejure.org/2015,39059)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 StR 576/15 (https://dejure.org/2015,39059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 5 S 2 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Vollstreckungsreihenfolge bei Strafhaft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Wegfall des Vorwegvollzugs und sofortiger Beginn des Maßregelvollzugs zur Ausnutzung des Therapiewillens des Verurteilten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 64 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verbleib des Angeklagten nach durchgeführter Behandlung zur Gewährleistung des Therapieerfolges "noch wenige Monate" im Maßregelvollzug bis zu einer möglichen Strafaussetzung zur Bewährung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist

  • rewis.io

    Vollstreckungsreihenfolge bei Strafhaft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Wegfall des Vorwegvollzugs und sofortiger Beginn des Maßregelvollzugs zur Ausnutzung des Therapiewillens des Verurteilten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbleib des Angeklagten nach durchgeführter Behandlung zur Gewährleistung des Therapieerfolges "noch wenige Monate" im Maßregelvollzug bis zu einer möglichen Strafaussetzung zur Bewährung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die Zweijahresfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 147
  • StV 2018, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15
    Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig und beruht auf der Überzeugung des Gesetzgebers, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei nur innerhalb einer bestimmten Frist, konkret innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren, sinnvoll und erfolgversprechend (vgl. Protokolle des Sonderausschusses "Strafrecht', 4. Wahlperiode, S. 803 ff., 819, 936 f., und 5. Wahlperiode, S. 427; außerdem BT-Drucks. 5/4095, S. 33; bekräftigt BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12; MüKo-StGB/Veh, § 67d Rn. 5; Satzger/Schluckebier/Widmaier/Jehle, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 11 ff.).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15
    Allerdings enthält die Höchstfristverlängerung nach § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB eine Ausnahmeregelung, welche aber nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, anknüpft, sondern ausschließlich Systembrüche korrigieren soll, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15
    Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig und beruht auf der Überzeugung des Gesetzgebers, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei nur innerhalb einer bestimmten Frist, konkret innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren, sinnvoll und erfolgversprechend (vgl. Protokolle des Sonderausschusses "Strafrecht', 4. Wahlperiode, S. 803 ff., 819, 936 f., und 5. Wahlperiode, S. 427; außerdem BT-Drucks. 5/4095, S. 33; bekräftigt BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12; MüKo-StGB/Veh, § 67d Rn. 5; Satzger/Schluckebier/Widmaier/Jehle, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 11 ff.).
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 521/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15
    Die Regelung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB kann ausnahmsweise auch dann Anwendung finden, wenn nach dem landgerichtlichen Urteil durch Wegfall des Vorwegvollzugs sogleich mit dem Maßregelvollzug begonnen wird, weil nur die sofortige Behandlung des Verurteilten eine erfolgreiche Therapie verspricht und ein danach anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (MüKo-StGB/Maier, § 67 Rn. 53; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 521/00).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Dem liegt die gesetzgeberische Vorstellung zu Grunde, dass schon erzielte Erfolge des Maßregelvollzugs nicht wieder in Frage gestellt werden sollen (vgl. BT-Drs. 16/1110 S. 17; BGH NStZ 2016, 147; Schöch in: LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rdn. 52, 54).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.2019 - 1 Ws 378/19

    Fortdauer der Unterbringung bei unterlassener Anordnung des Vorwegvollzugs der

    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB enthält eine Ausnahmeregelung, welche ausschließlich Systembrüche korrigieren soll, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 StR 576/15, NStZ 2016, 147).
  • LG Kleve, 25.07.2017 - 180 StVK 280/17

    Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt kann über Höchstdauer hinaus fortbestehen

    Schließlich wird auch in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass die Anwendung des § 67 Abs. 5 StGB zu einer Verlängerung der Dauer des Maßregelvollzugs über die dafür geltende gesetzliche Höchstfrist führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 576/15, NStZ 2016, 147).
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